alternative streitbeilegung-gesetz | online-geschäfte
information gem. § 19 abs. 3 AStG
gemäß § 19 abs. 3 AStG informieren wir hiermit – sowie zusätzlich auf papier oder einem anderen dauerhaften datenträger (zB eMail) – den verbraucher, wenn wir mit diesem in einer streitigkeit keine einigung erzielen können, über die zuständige stelle zur alternativen streitbeilegung, im folgenden kurz AS-stelle. zugleich haben wir die gesetzliche pflicht, anzugeben, ob an einem verfahren teilnehmen werden.
die für uns vorgesehene AS-stelle:
unsere werbeagentur erklärt hiermit, im anlassfall an einem solchen schlichtunfsverfahren in jedem fall teilzunehmen.